Voraussetzungen und Kosten einer logopädischen Therapie
Eine logopädische Behandlung muss in jedem Fall ärztlich verordnet werden.
Die Zuweisung erfolgt dann mittels Verordnungschein, auf dem
- Ihre Daten
- Ihre Diagnose sowie
- der Wortlaut „logopädische Therapie" angeführt sein sollen.
Benötigen sie einen Hausbesuch, muss dies ebenfalls auf dem Schein vermerkt
Diesen Verordnungschein müssen Sie dann noch bei Ihrer Krankenkasse bewilligen lassen.
Das ist die Voraussetzung für die teilweise Kostenrückerstattung durch ihre Sozialversicherungsanstalt.
Abhängig davon, wo sie versichert sind, erhalten Sie 50-70 % der Kosten rückterstattet.
Kosten
Die Tarife richten sich nach derEmpfehlung des Bundesverbands für Logopädie und nach der Dauer der jeweiligen Therapieeinheit, die je nach Störungsbild unterschiedlich sein kann.
Alle für die Therapie notwendigen Materialien werden von mir zur Verfügung gestellt, es entstehen für Sie keine weiteren Kosten.