Patienteninfo


Beginn

Voraussetzungen für eine logopädische Therapie

Für eine logopädische Behandlung benötigen Sie eine ärztliche Verordnung. Die Zuweisung erfolgt mittels Verordnungsschein, der vom Facharzt ausgestellt wird (HNO-Arzt, Kinderarzt oder Zahnarzt).

Die Bewilligung der Verordnung erfolgt durch den Chefarzt. Der Verordnungsschein soll Ihre Daten, die Diagnose und den Therapiebedarf anführen. Da Ihr Therapiebedarf von der Diagnose abhängt, bespreche ich dies gerne telefonisch oder im Zuge des Erstgesprächs mit Ihnen.

Verlauf

Bitte kommen Sie pünktlich zu den Einheiten. Ein Zuspätkommen geht auf Kosten Ihrer Zeit. Falls Sie einen Termin nicht einhalten können, sagen Sie bitte so früh wie möglich – spätestens jedoch 24 Stunden vor Therapiebeginn – ab.

Kosten und Verrechnung

Therapietarife

Die Kosten der logopädischen Therapie richten sich nach der Tarifempfehlung des Berufsverbandes der österreichischen Logopädinnen „logopädieaustria“ und nach der Dauer der jeweiligen Einheit, die je nach Störungsbild unterschiedlich sein kann.

Kostenrefundierung

Rückerstattung der Therapiekosten

Als Wahllogopädin stelle ich Ihnen eine Honorarnote, welche Sie nach Bezahlung bei Ihrem Sozialversicherungsträger einreichen können. Dies bedeutet, dass die Therapiekosten von Ihrer Krankenkasse teilweise rückerstattet werden. Je nach Versicherung werden 50-70 % der Kosten refundiert. Bei

Vorhandensein einer Zusatzversicherung werden bis zu 100 % der Therapiekosten rückerstattet.